Treuhandstiftung

Treuhandstiftungen werden errichtet, wenn der Stifter ihren Stiftungszweck erfüllen möchten, ohne den administrativen Aufwand für eine eigenständige/rechtsfähige Stiftung erbringen zu müssen. Dazu gehören ein Vorstand, Rechenschaftsberichte, Aufsichtsbehörde, ein Mindestkapital etc.

Eine Treuhandstiftung wird auch als Unterstiftung bezeichnet. Dabei wird ein Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder (Trägerstiftung) aufgesetzt. Eine Treuhandstiftung kann zu Lebzeiten oder von Todeswegen errichtet werden. Der Stifter überträgt das Stiftungsvermögen an den Treuhänder, der es getrennt von eigenem Vermögen zu verwalten hat.

Der Stiftungszweck wird in einer Stiftungsverfassung (Satzung) niedergelegt, die Bestandteil des Vertrages zwischen dem Stifter und dem Treuhänder ist, wobei der Stiftungszweck der Treuhandstiftung in gewissen Grenzen mit dem Stiftungszweck der Trägerstiftung übereinstimmen muß. Der Treuhänder vertritt die Treuhandstiftung nach außen, da sie keine Rechtspersönlichkeit besitzt und keiner behördlichen Stiftungsaufsicht unterliegt. So kann der Stifterwille optimal umgesetzt werden.

Gängige Motive für die Errichtung einer Treuhandstiftung sind u .a.:

  • das Fortleben des Familiennamens
  • das Fehlen geeigneter Erben
  • ein ideelle Nutzung des Nachlasses/Vermögens des Erblassers

Seit Mai 2013 befindet sich unter dem Dach der Sonnenfeld-Stiftung eine Treuhandstiftung die „Antje-Bürgel-Stiftung„. Sie wurde gemäß den vorliegenden Testamenten gegründet. In der Stiftungsverfassung wurde der Stifterwille festgeschrieben. Darin ist vorgesehen, dass die aus dem Nachlass resultierenden Erträge für Promotionsstipendien zur Förderung der Forschung in der Humanmedizin verwendet werden sollen.

In 2018 wird von der „Antje-Bürgel-Stiftung“ ein Stipendium vergeben. Die Antragstellung entspricht den Richtlinien der SONNENFELD-STIFTUNG.

Überdies wurde festgelegt, dass die Stiftung für die Grabpflege zuständig sein soll, ein persönlicher Wunsch, der selbstverständlich auch Bestandteil der Stiftungsverfassung ist.

Im Oktober 2015 konnte eine weitere Treuhandstiftung mit Herrn Professor Dr. Hans Ebel und Frau Elona Ebel gegründet werden. Die Treuhandstiftung wird unter dem Namen „Prof. Dr. Hans und Elona Ebel Stiftung“ geführt. Schwerpunkt der Stiftung ist die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der medizinischen Forschung in Berlin, insbesondere auf dem Gebiet der Grundlagenforschung.

Die Satzung der Treuhandstiftung sowie der entsprechende Treuhandvertrag wurden gemeinsam mit dem Ehepaar Ebel und der Geschäftsführung der SONNENFELD-STIFTUNG aufgestellt.

Im Oktober 2020 wurde eine Treuhandstiftung durch die Eheleute Susanne und Ralf Herrmann ins Leben gerufen. Die Stiftung trägt den Namen: „Herrmann-Stiftung-Berlin zur Erforschung von Muskelerkrankungen“ (Kurzform: Herrmann-Stiftung-Berlin). Die Stiftung ist nicht nur auf den Schwerpunkt der Erforschung von Muskelerkrankungen beschränkt, sondern wird auch den wissenschaftlichen Nachwuchs in der medizinischen Forschung unterstützen.

Die Satzung der Treuhandstiftung sowie der entsprechende Treuhandvertrag wurde in enger Zusammenarbeit zwischen der Geschäftsführung der SONNENFELD-STIFTUNG und dem Ehepaar Herrmann erarbeitet. Auf der Grundlage der Dokumente wurden die Zustimmung zur Gründung und Betreuung durch die SONNENFELD-STIFTUNG durch die entsprechende Behörde sowie die Erteilung der Gemeinnützigkeit beantragt. Die Anträge wurden durch die Senatsverwaltung Berlin (Stiftungsaufsicht) und die Finanzverwaltung genehmigt. So kann die Treuhandstiftung ihre gemeinnützige Arbeit aufnehmen.

Im Januar 2021 wurde eine weitere Treuhandstiftung durch Frau Pfohl gegründet. Die Treuhandstiftung trägt den Namen „Pfohl-Familienstiftung“. Der Zweck der Stiftung ist angelehnt an die Satzung der SONNENFELD-STIFTUNG und wird somit den wissenschaftlichen Nachwuchs der medizinischen Forschung in Berlin unterstützen.

Die entsprechenden Dokumente zur Anerkennung der Treuhandstiftung sowie ihrer Gemeinnützigkeit wurden der Finanzverwaltung und der Stiftungsaufsicht eingereicht. Die „Pfohl-Familienstiftung“ ist eine anerkannte gemeinnützige Treuhandstiftung unter dem Dach der SONNENFELD-STIFTUNG.