Projektförderung

 

Der Antrag  auf  Förderung  aus  Mitteln der Stiftung kann formlos gestellt werden.

Um Ihnen und uns unnötige Arbeit zu ersparen, bitten wir Sie, uns   k e i n e   M a p p e n   zuzusenden, sondern die Anträge nur auf Heftstreifen zu ziehen.

Er ist in siebenfacher Ausfertigung (nur Papier-Form) einzureichen. Anträge per E-Mail oder Fax werden nicht angenommen!

Für den Inhalt sollte folgende Gliederung beachtet werden:

  1. Projektbeschreibung
  2. Stand der Forschung
  3. Eigene Vorarbeiten
  4. Arbeitsprogramm
  5. Lebenslauf des Antragstellers
  6. Literaturverzeichnis eigener Arbeiten

Eine  Zusammenfassung in allgemein verständlicher Form von maximal zwei Seiten ist beizufügen. Der Antrag muss den für das Vorhaben geplanten Zeitraum enthalten. Aus dem Antrag muss hervorgehen, ob es sich um ein eigenständiges Vorhaben handelt oder ob die Aufgabe in ein größeres Vorhaben eingeschlossen ist.

Dem Antrag muss zu entnehmen sein, welche sachlichen und personellen Voraussetzungen  für die Durchführung  der Forschungsarbeit vorliegen und wie diese für die Dauer des Vorhabens gesichert sind bzw. werden können. Ergänzende  Unterlagen zur Antragstellung sind insoweit wünschenswert, als sie zum Verständnis der Forschungsabsichten beitragen und damit die Entscheidungsfindung des Stiftungsvorstands unterstützen können.

Zielt ein Antrag auf die Beschaffung von Gerät(en), so ist deutlich zu machen, inwieweit eine Verbesserung  bzw. ein  Fortschritt in der Forschung zu erzielen ist  oder inwieweit das/die Gerät(e) die Anwendung neuzeitlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden fördern. Dabei sind Hinweise zu geben, ob solche Geräte bereits an anderen Stellen Verwendung finden und aus welchem Grund sie vom Antragsteller nicht mit verwendet werden können.

Details zur Mittelvergabe

Es sind mindestens 2 Angebote vorzulegen. Sollte das unmöglich sein, dann ist eine nachprüfbare Begründung beizufügen 

 

  1. Prüfung von Anträgen und Entscheidung des Stiftungsvorstands

Die Anträge an die Stiftung werden vom Stiftungsvorstand geprüft. In der Regel wird der Antrag jedem Vorstandsmitglied vorgelegt mit dem Ziel einer individuellen Beurteilung. In besonderen Fällen kann vom Vorstand  eine  gutachtliche Stellungnahme geeigneter Fachleute zur Stützung der Entscheidungsfindung eingeholt werden.

 

  1. Mittelvergabe

Abhängig von der Art der Förderung durch die Stiftung werden folgende Modalitäten der Mittelvergabe festgelegt:

Die  Vergabe von  Sachmitteln  erstreckt  sich  auf  die  Beschaffung von Gerät(en), deren Zubehör bzw. Betriebsmitteln zur zweckdienlichen Nutzung des bzw. der Geräte.

Die Beschaffung der Geräte erfolgt durch die Stiftung auf Vorschlag des Antragstellers hinsichtlich der konkurrierenden Angebote. Dementsprechend werden auch die Liefer- und Zahlungsbedingungen durch die Stiftung in Abstimmung mit den Hersteller- bzw. Händlerkonditionen geregelt.

Wir weisen darauf hin, dass bei einer Ablehnung eines Antrags keine Begründung gegeben wird.

 

  1. Eigentumsrechte

Die Eigentumsrechte an dem(n) erworbenen Gerät(en) und gegebenenfalls dem Zubehör gehen auf den Rechtsträger der Forschung über.

Eine Mitnahme des Geräts bei Wechsel des Standorts des Nutzers erfordert die vorherige Zustimmung sowohl der Stiftung wie auch des Rechtsträgers (z.B. Charité, Fakultät etc.).

 

  1. Berichterstattung über die Verwendung

Der Empfänger von Fördermitteln aus der SONNENFELD-STIFTUNG ist verpflichtet, zwei Jahre nach Mittelvergabe,  spätestens nach Abschluss des Forschungsvorhabens, einen Bericht über das Forschungsvorhaben und den erzielten Fortschritt vorzulegen. Darin muss der Einsatz der von der Stiftung bereitgestellten Geräte erkennbar sein. Auf die deutliche Darstellung der damit erreichten Resultate wird besonderer  Wert  gelegt. Dies gilt auch, wenn von der Stiftung nur eine Teilförderung gewährt wurde. Geeignete Veröffentlichungen können den geforderten Abschlussbericht teilweise oder ganz ersetzen.

Vom Empfänger von Fördermitteln in Form von Geräten bzw. Anlagen wird mit dem Abschlussbericht zugleich ein Vorschlag erwartet, der die weitere Nutzung dieser Geräte aufzeigt.