Promotionsstipendien

Zweck der Förderung

Die SONNENFELD-STIFTUNG vergibt Promotionsstipendien zur Förderung des qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchses. Die Stipendien tragen den Namen der Stiftung. Bei besonderen gezielten Spenden kann ein Stipendium auch den Namen des Spenders tragen. Die Bewirtschaftung der Stipendien erfolgt in der Regel durch die Drittmittelverwaltung der jeweiligen Forschungseinrichtung, in der der Stipendiat tätig ist, nach den geltenden haushaltsrechtlichen und kassenrechtlichen Bestimmungen. Die Stipendien sind zur Unterstützung der Stipendiaten in Forschungseinrichtungen in Berlin vorgesehen.

Antragsformalitäten und Auswahlverfahren

Nach Maßgabe freier Plätze wird über eingegangene Stipendienanträge in der nächstfolgenden Vorstandssitzung entschieden. In Ausnahmefällen (z.B. bei Verlängerungsanträgen) kann eine Entscheidung auch im Umlaufverfahren herbeigeführt werden.

Die eingereichten Anträge können durch den Vorstand zweistufig bewertet werden. In der ersten, regulären Vorstandssitzung soll eine generelle Befürwortung bzw. Ablehnung ausgesprochen werden. Falls eine 2. Stufe für die Bewertung eines Antrages notwendig sein sollte, wird innerhalb der kommenden 4-6 Wochen nach der 1. Vorstandssitzung, eine 2. Sitzung einberufen. Auf dieser Vorstandssitzung können die eingeladenen Bewerber ihren Antrag persönlich vorstellen.

Voraussetzung für Naturwissenschaftler ist ein abgeschlossenes Studium. Bei Bewerbern aus der Fachrichtung Medizin kann bereits während des Studiums eine Förderung beginnen (siehe Stipendium I).

Bei den Promotionsstipendien unterscheiden wir drei Kategorien:

Stipendium 1: Dieses Stipendium ist an Medizinstudenten gerichtet, die z.B. nach dem 6. bzw. 7. Semester das Studium unterbrechen (Hausarbeit im 6. Semester), um 1 Jahr in die Phase der Promotion eintreten zu können. In diesem Jahr kann der Student auch im Ausland wissenschaftlich arbeiten. Es ist keine Themenvorgabe vorgesehen. Während dieses Jahres zahlt die SONNENFELD-STIFTUNG monatlich ein Stipendium von € 834,00. Zusätzlich werden die Beiträge zur Krankenversicherung erstattet (hierzu sind entsprechende Nachweise einzureichen; zurzeit ist eine Deckelung von € 200,- pro Monat vorgesehen, die aber flexibel gestaltet werden kann) sowie die Kinderzulage in Höhe von € 100,– gezahlt (als Nachweis ist eine Geburtsurkunde des Kindes einzureichen).

Diese Regelung gilt ab 01.01.2019.

Stipendium 2: Nach Abschluss des Medizinstudiums kann ein weiteres Stipendium, zunächst für ein Jahr, beantragt werden, um die angefangene wissenschaftliche Arbeit (siehe Stipendium 1) weiter voranzutreiben. Das monatliche Stipendium beträgt dann € 1.200,–. Das Stipendium kann auf Antrag um ein weiteres Jahr verlängert werden. Zusätzlich werden die Beiträge zur Krankenversicherung erstattet (hierzu sind entsprechende Nachweise einzureichen; zurzeit ist eine Deckelung von € 200,- pro Monat vorgesehen, die aber flexibel gestaltet werden kann) sowie die Kinderzulage in Höhe von € 100,– gezahlt (als Nachweis ist eine Geburtsurkunde des Kindes einzureichen).

Stipendium 3: Dieses Stipendium richtet sich – wie bisher – an alle Absolventen mit einem abgeschlossenen Examen, die auf dem Gebiet der Humanmedizin promovieren wollen. Es gibt keine thematischen Vorgaben. Die Finanzierung erfolgt analog Stipendium 2.

Weitere Voraussetzungen für die Vergabe sind:

  • Ethikvotum muss vorliegen.
  • Hochschullehrer muss einen Fähigkeitsnachweis zur Betreuung von Promovenden besitzen.

Dem Antrag sind beizufügen:

  • Anschreiben
  • vollständiger Lebenslauf einschließlich beruflichem Werdegang
  • Abiturzeugnis
  • Zeugnis Staatsexamen bzw. Masterzeugnis (außer Medizinstudenten)
  • Unterlagen zur Bewertung der Studienleistungen (nur Medizinstudenten)
  • Zeitleiste über die einzelnen Arbeitsschritte der Promotion
  • Datenblatt Stipendium

Wir bitten ausdrücklich um Angabe von Wohnadresse sowie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.

Bevorzugt werden Bewerber, die sich aufgrund ihrer Studienleistungen als besonders qualifiziert ausgewiesen haben und nicht älter als 26 Jahre sind. Das Stipendium sollte darüber hinaus (mit Ausnahme der Medizinstudenten) unmittelbar nach Abschluss des Staatsexamens bzw. Masterstudiums angetreten werden, es sei denn, dass eine anderweitige Förderung vorausgegangen ist und der Abschluss der Promotion gefördert werden soll. Daneben sind vor allem vorzulegen

  • eine kurze begutachtungsfähige Projektskizze, aus der die Einbindung in die Forschungseinrichtung hervorgeht (maximal 10 Seiten), und
  • ein Gutachten des betreuenden Hochschullehrers/erin (Doktorvater / -mutter) über die Eignung des Antragstellers

Um Ihnen und uns unnötige Arbeit zu ersparen, bitten wir Sie, uns keine Mappen zuzusenden, sondern die Anträge nur auf Heftstreifen zu ziehen.

Alle vorgenannten Unterlagen werden in siebenfacher Ausfertigung in Papier-Form sowie einmal als PDF per Mail erbeten!

Wir weisen darauf hin, dass bei Ablehnung eines Antrags keine Begründung gegeben wird.

Stipendienbedingungen

Die Stipendien begründen kein Arbeitsverhältnis. Der Empfänger des Stipendiums ist für die Abführung von eventuell notwendigen Steuern und sonstigen Abgaben selbst verantwortlich.

Zusatzbedingungen

Jeder Stipendiat verpflichtet sich, der SONNENFELD-STIFTUNG über Fortgang und Ergebnisse seiner wissenschaftlichen Arbeit nach Ablauf eines Jahres einen kurzen Zwischenbericht sowie später einen Abschlussbericht vorzulegen. Publikationen, die mit Förderung der SONNENFELD-STIFTUNG erstellt wurden, müssen einen entsprechenden Hinweis enthalten, und ein Belegexemplar ist jeweils der Stiftung zu überlassen.
Darüber hinaus ist jedwede Änderung, die sich im Zusammenhang mit der Promotionsarbeit ergibt (Änderung des Themas, Betreuerwechsel, Abbruch u.ä.), unverzüglich der Stiftung mitzuteilen.

Treuhandstiftung

Unter dem Dach der SONNENFELD-STIFTUNG befindet sich u.a. die Treuhandstiftung „Antje-Bürgel-Stiftung“. Diese vergibt ab 2018 ebenfalls in geringem Umfang Stipendien. Diese Stipendien unterscheiden sich nicht von denen der SONNENFELD-STIFTUNG. Alle Formalitäten sowie der Briefverkehr erfolgen weiterhin über die SONNENFELD-STIFTUNG, lediglich die Zahlung des Stipendiums selbst erfolgt aus einem anderen Fonds.

Vorstand als Mentor

Der Vorstand der SONNENFELD-STIFTUNG möchte sich den Promovenden als Mentor anbieten. Diese können sich ein Vorstandsmitglied aussuchen, das für sie als Mentor tätig sein darf. Der Mentor sollte zu alternativen Denk- und Handlungsmustern anregen und den Promovenden ein konstruktiver Feedbackgeber sein.