Spenden und Zustiftungen
Spenden und Zustiftungen
Die SONNENFELD-STIFTUNG ist gemeinnützig, sie dient wissenschaftlichen Zwecken und wird geführt beim Finanzamt für Körperschaften I unter der Steuer-Nr. 27/605/51808. Sie unterliegt gemäß § 8 ihrer Satzung der Staatsaufsicht Berlins nach den Vorschriften des Berliner Stiftungsgesetzes.
Spenden werden vom Finanzamt unterstützt, indem Ihr Einkommen im Rahmen des § 10b Einkommensteuergesetz um die Spende vermindert wird, Sie also Steuern sparen.
Ihre Spenden können Sie einzahlen auf die Konten der
Deutsche Bank AG
BLZ 100 700 00
Kto.-Nr. 0 528 752
Commerzbank AG
BLZ 100 800 00
Kto.-Nr. 01 004 931 00
Bitte teilen Sie uns Ihre Adresse mit, damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zusenden können!
Zustiftungen
Sollten Sie über die Verwendung Ihres Vermögens (oder eines Teiles davon) in Ihrem Testament nachdenken, regen wir zu der Überlegung an, diesen Teil auf die Stiftung zu übertragen. Durch Errichtung einer treuhänderischen Stiftung als Sondervermögen innerhalb der SONNENFELD-STIFTUNG können Sie Ihrem Namen ein Denkmal setzen, indem er mit Ausgaben für gemeinnützige Zwecke verbunden wird.
Unsere Geschäftsführung steht Ihnen in allen einschlägigen Fragen helfend zur Verfügung!

