Projektförderung

Unsere Projektförderung erfolgt nur in Berlin und ermöglicht die Finanzierung/Teilfinanzierung von Geräten in der Forschung und Entwicklung.

Der Antrag auf Förderung aus Mitteln der Stiftung kann formlos gestellt werden.

Anträge sind ab sofort nur noch als  PDF-Datei per E-Mail an s.heyd@sonnenfeld-stiftung.de einzureichen. Anträge per Fax werden nicht angenommen!

Für den Inhalt sollte folgende Gliederung beachtet werden:

  • Projektbeschreibung (ca. 10 Seiten)
  • Stand der Forschung
  • Eigene Vorarbeiten
  • Arbeitsprogramm
  • Lebenslauf des Antragstellers
  • Literaturverzeichnis eigener Arbeiten
  • Empfehlungsschreiben
  • Datenblatt – Geräteförderung

Eine Zusammenfassung in allgemein verständlicher Form von maximal zwei Seiten ist beizufügen. Der Antrag muss einen Zeitplan für die durchzuführenden Teilabschnitte der Arbeit enthalten. Aus dem Antrag muss hervorgehen, ob es sich um ein eigenständiges Vorhaben handelt oder ob die Aufgabe in ein größeres Vorhaben eingeschlossen ist.

Dem Antrag muss zu entnehmen sein, welche sachlichen und personellen Voraussetzungen für die Durchführung der Forschungsarbeit vorliegen und wie diese für die Dauer des Vorhabens gesichert sind bzw. werden können. Dies beinhaltet auch die Nennung der aktuell vorhandenen Drittmittel, die Nennung vorhandener Mittel aus der Grundausstattung, Leitungsorientierter Mittel der Einrichtung des Bewerbers sowie vergleichbarer Geräte in der Nachbarschaft einschließlich deren Auslastung (siehe Anlage: Datenblatt – Geräteförderung). Ergänzende Unterlagen zur Antragstellung sind insoweit wünschenswert, als sie zum Verständnis der Forschungsabsichten beitragen und damit die Entscheidungsfindung des Stiftungsvorstands unterstützen können.

Zielt ein Antrag auf die Beschaffung von Gerät(en), so ist deutlich zu machen, inwieweit eine Verbesserung bzw. ein Fortschritt in der Forschung zu erzielen ist oder inwieweit das/die Gerät(e) die Anwendung neuzeitlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden fördern. Dabei sind Hinweise zu geben, ob solche Geräte bereits an anderen Stellen Verwendung finden und aus welchem Grund sie vom Antragsteller nicht mit verwendet werden können.

Details zur Mittelvergabe

Es sind mindestens 2 aktuelle Angebote vorzulegen. Sollte das unmöglich sein, dann ist eine nachprüfbare Begründung beizufügen.

Bitte achten Sie darauf, dass die Angebote vom Zeitpunkt der Einreichung an eine Gültigkeit von mindestens zwei Monaten haben!

Bei Antrag auf Teilförderung ist im Antrag die Finanzierung des Projektes/Gerätes darzustellen.

Prüfung von Anträgen und Entscheidung des Stiftungsvorstands

Die Anträge an die Stiftung werden vom Stiftungsvorstand geprüft. In der Regel wird der Antrag jedem Vorstandsmitglied vorgelegt mit dem Ziel einer individuellen Beurteilung. In besonderen Fällen kann vom Vorstand eine gutachtliche Stellungnahme geeigneter Fachleute zur Stützung der Entscheidungsfindung eingeholt werden.

Mittelvergabe

Abhängig von der Art der Förderung durch die Stiftung werden folgende Modalitäten der Mittelvergabe festgelegt:

Die Vergabe von Sachmitteln erstreckt sich auf die Beschaffung von Geräten, deren Zubehör bzw. Betriebsmitteln zur zweckdienlichen Nutzung des bzw. der Geräte.

Die Bestellung/-en ist/sind selbst auszulösen. Gleichzeitig ist der Stiftung das Drittmittelkonto anzugeben, auf das die genehmigte Summe überwiesen werden soll. Voraussetzung hierfür ist eine Übersendung der Rechnungskopie an die Stiftung und die Bestätigung, dass die Geräte funktionstüchtig sind.

Wir weisen darauf hin, dass bei einer Ablehnung eines Antrags keine Begründung gegeben wird.

Eigentumsrechte

Die Eigentumsrechte an dem(n) erworbenen Gerät(en) und gegebenenfalls dem Zubehör gehen auf den Rechtsträger der Forschung über.

Eine Mitnahme des Geräts bei Wechsel des Standorts des Nutzers erfordert die vorherige Zustimmung sowohl der Stiftung wie auch des Rechtsträgers (z.B. Charité, Fakultät etc.).

Berichterstattung über die Verwendung

Der Empfänger von Fördermitteln aus der SONNENFELD-STIFTUNG ist verpflichtet, zwei Jahre nach Mittelvergabe, spätestens nach Abschluss des Forschungsvorhabens, einen Bericht über das Forschungsvorhaben und den erzielten Fortschritt vorzulegen. Darin muss der Einsatz der von der Stiftung bereitgestellten Geräte erkennbar sein. Auf die deutliche Darstellung der damit erreichten Resultate wird besonderer Wert
gelegt. Dies gilt auch, wenn von der Stiftung nur eine Teilförderung gewährt wurde. Geeignete Veröffentlichungen können den geforderten Abschlussbericht teilweise oder ganz ersetzen.

Vom Empfänger von Fördermitteln in Form von Geräten bzw. Anlagen wird mit dem Abschlussbericht zugleich ein Vorschlag erwartet, der die weitere Nutzung dieser Geräte aufzeigt.