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Promotions-stipendien



Hinweis


Für die nächste Vorstandssitzung am 6. November 2024 werden nur Stipendienanträge angenommen.

Einreichungstermin


Letzter Einreichungstermin im Stiftungsbüro:
7. Oktober 2024

Seit 1989 bietet die Sonnenfeld-Stiftung Doktorandenstipendien für Mediziner, Naturwissenschaftler und Medizinstudenten an. Diese Stipendien dienen dazu, vielversprechende Talente bei ihrer Forschungsarbeit zu unterstützen. Der Bewerbungsprozess ist einfach und transparent. Interessierte Kandidaten können sich online bewerben und ihre wissenschaftlichen Erfolge sowie ihre Motivation darlegen. Die Auswahlkommission der Stiftung prüft die Bewerbungen sorgfältig und wählt die Stipendiaten aufgrund ihrer herausragenden Leistungen und ihres Innovationspotenzials aus. Die Stipendiaten haben die Freiheit, ihre Forschungsprojekte eigenständig zu planen und umzusetzen. Neben der finanziellen Unterstützung bietet die Sonnenfeld-Stiftung auch verschiedene Möglichkeiten zur Vernetzung und Zusammenarbeit mit anderen Stipendiaten und renommierten Forschern. Die Voraussetzungen für eine Bewerbung um ein Stipendium sind ein überdurchschnittliche Studienabschluss und eine klare wissenschaftliche Zielsetzung. Diese Stipendien tragen den Namen der Stiftung. Bei gezielten Spenden können sie auch den Namen des Spenders tragen. Die Verwaltung erfolgt in der Regel durch die Drittmittelverwaltung der jeweiligen Forschungseinrichtung, in der der Stipendiat tätig ist, unter Beachtung der geltenden haushaltsrechtlichen und kassenrechtlichen Bestimmungen. Die Stipendien sind speziell zur Unterstützung von Stipendiaten in Forschungseinrichtungen in Berlin vorgesehen. Bei der Vergabe von Stipendien wird zwischen drei möglichen Formen unterschieden, die im Wesentlichen von der aktuellen Ausbildungssituation des Antragstellers abhängen:

Stipendium 1
Dieses Stipendium richtet sich an Medizinstudenten, die beispielsweise nach dem 6. bzw. 7. Semester ihr Studium für ein Jahr unterbrechen, um in die Phase der Promotion einzutreten. Während dieses Jahres ermöglicht die Sonnenfeld Stiftung den Studierenden (auch im Ausland) wissenschaftlich zu arbeiten. Es gibt keine vorgegebenen Forschungsthemen. Die Förderung umfasst ein monatliches Stipendium von € 834. Darüber hinaus werden die Beiträge zur Krankenversicherung erstattet (eine flexible Deckelung von € 200 pro Monat ist vorgesehen), und eine Kinderzulage in Höhe von € 100 wird gezahlt (unter Vorlage einer Geburtsurkunde des Kindes).

Stipendium 2
Nach Abschluss des Medizinstudiums können Absolventen ein weiteres Stipendium für ein Jahr beantragen, um ihre bereits begonnene wissenschaftliche Arbeit (siehe Stipendium 1) weiterzuführen. Das monatliche Stipendium beträgt in diesem Fall € 1.200 und kann auf Antrag um ein weiteres Jahr verlängert werden. Auch hier erstattet die Stiftung die Beiträge zur Krankenversicherung (flexible Deckelung von € 200 pro Monat) und zahlt eine Kinderzulage in Höhe von € 100 (unter Vorlage einer Geburtsurkunde des Kindes).

Stipendium 3
Dieses Stipendium richtet sich an alle Absolventen mit einem abgeschlossenen Examen, die im Bereich der Humanmedizin promovieren möchten. Es gibt keine thematischen Vorgaben, und die Finanzierung erfolgt analog zu Stipendium 2.

Antragsverfahren
Die Bewertung der eingereichten Anträge erfolgt durch den Stiftungsvorstand. Die Gesamtzahl der Stipendienplätze ist nicht limitiert und wird fallweise den aktuellen finanziellen Möglichkeiten der Stiftung angepasst.
In einer regulären Vorstandssitzung wird eine generelle Befürwortung oder Ablehnung ausgesprochen. Falls eine zweite Stufe notwendig ist, wird innerhalb der kommenden 4-6 Wochen eine weitere Sitzung einberufen, auf der die Bewerber ihre Anträge persönlich vorstellen können.
Dem Antrag sind beizufügen:
• Anschreiben
• Vollständiger Lebenslauf inklusive beruflichem Werdegang
• Abiturzeugnis
• Zeugnis Staatsexamen bzw. Masterzeugnis (ausgenommen Medizinstudenten)
• Unterlagen zur Bewertung der Studienleistungen (nur für Medizinstudenten)
• Zeitleiste über die einzelnen Arbeitsschritte der Promotion
• ggfs. ein Ethikvotum
Wir bitten ausdrücklich um Angabe von Wohnadresse sowie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
Bevorzugt werden Bewerber, die sich aufgrund ihrer Studienleistungen als besonders qualifiziert ausgewiesen haben und nicht älter als 26 Jahre sind. Das Stipendium sollte (mit Ausnahme der Medizinstudenten) unmittelbar nach Abschluss des Staatsexamens bzw. Masterstudiums angetreten werden, es sei denn, es liegt eine anderweitige Förderung vor und die Abschlussarbeit der Promotion soll unterstützt werden. Zudem sind vor allem vorzulegen:
• Eine kurze, begutachtungsfähige Projektskizze (maximal 10 Seiten), aus der die Einbindung in die Forschungseinrichtung hervorgeht, sowie
• Ein Gutachten des betreuenden Hochschullehrers/der betreuenden Hochschullehrerin (Doktorvater/Doktormutter) über die Eignung des Antragstellers.
Hier bitte technisches Vorgehen: hochladen?
Wir bitten um Verständnis, dass bei Ablehnung eines Antrags keine Begründung gegeben wird.
Die Stipendien begründen kein Arbeitsverhältnis, und der Stipendiat ist für die Abführung eventuell notwendiger Steuern und sonstiger Abgaben selbst verantwortlich.
Jeder Stipendiat verpflichtet sich, der Sonnenfeld Stiftung nach Ablauf eines Jahres einen kurzen Zwischenbericht über den Fortgang und die Ergebnisse seiner wissenschaftlichen Arbeit vorzulegen. Publikationen, die mit Förderung der Sonnenfeld Stiftung erstellt wurden, müssen einen entsprechenden Hinweis enthalten, und ein Belegexemplar ist der Stiftung zu überlassen. Änderungen im Zusammenhang mit der Promotionsarbeit (Themenänderung, Betreuerwechsel, Abbruch, etc.) sind unverzüglich der Stiftung mitzuteilen.
Unter dem Dach der Sonnenfeld Stiftung befinden sich verschiedene Treuhandstiftungen, die ebenfalls in geringerem Umfang Stipendien vergeben. Diese Stipendien unterscheiden sich inhaltlich und von den Anforderungen her nicht von denen der Sonnenfeld Stiftung. Alle Formalitäten sowie der Briefverkehr erfolgen weiterhin über die Sonnenfeld Stiftung. Lediglich die Zahlung des Stipendiums erfolgt aus einem anderen Fonds und das Stipendium erhält eine entsprechende Kennzeichnung.
Der Vorstand der Sonnenfeld Stiftung bietet sich als Mentor für die Promovenden an.