Eine Treuhandstiftung (auch unselbständige, nicht rechtsfähige Stiftung genannt), wird durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder (Trägerstiftung) errichtet. Der Stifter überträgt das Stiftungsvermögen dem Treuhänder, der es getrennt von seinem eigenen Vermögen als Treuhandvermögen verwaltet.
Mit dem Instrument einer Treuhandstiftung kann der Stifter sein Vermögen der gewünschten Verwendung widmen, ohne selbst die Struktur einer rechtsfähigen Stiftung schaffen zu müssen (Vorstand, Aufsichtsbehörden, Berichtswesen).
Eine Treuhandstiftung kann zu Lebzeiten oder von Todes wegen errichtet werden. Die Stiftungsverfassung der Treuhandstiftung (Satzung) legt den Stiftungszweck fest und ist Teil des Vertrags zwischen Stifter und Treuhänder. Der Stiftungszweck der Treuhandstiftung wird üblicherweise an den Stiftungszweck der Trägerstiftung angelehnt sein. Der Treuhänder vertritt die Treuhandstiftung nach außen, da sie keine Rechtspersönlichkeit besitzt und nur indirekt der behördlichen Stiftungsaufsicht unterliegt. Auch bei der Treuhandstiftung ist die Gemeinnützigkeit bei der zuständigen Finanzbehörde zu beantragen, um steuer-privilegiert zu sein und um für Spenden eine Zuwendungsbestätigung ausstellen zu dürfen.
Die Motivation für eine Treuhandstiftung können vielfältig sein:
• Fortleben des Familiennamens
• Fehlen geeigneter Erben
• Ideelle Nutzung des Nachlasses/Vermögens des Erblassers
Unter dem Dach der Sonnenfeld-Stiftung existieren gegenwärtig (Stand 2024) vier Treuhandstiftungen, denen gemein ist, dass sich die jeweiligen Stifter von dem Stiftungszweck der Sonnenfeld-Stiftung angesprochen gefühlt haben und mit ihrem Vermögen ebenfalls die medizinische Forschung unterstützen wollen.
Ebenfalls wichtig ist das Vertrauen in die handelnden Personen in der Treuhänderstiftung. Dem endgültigen Stiftungsvertrag vorausgegangen waren stets intensive Gespräche zwischen Stifter und dem Vorstand des Treuhänders, Gastteilnahmen an Vorstandssitzungen und eine Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse der Sonnenfeld-Stiftung
Die erste Treuhandstiftung unter dem Dach der Sonnenfeld-Stiftung ist seit Mai 2013 die „Antje-Bürgel-Stiftung“. Der Stifterwille, wie im Testament festgelegt, sieht vor, dass die Erträge aus dem Nachlass für Promotionsstipendien in der Humanmedizin verwendet werden. Die Antragstellung entspricht den Richtlinien der Sonnenfeld-Stiftung.
Im Oktober 2015 wurde eine weitere Treuhandstiftung unter dem Namen „Prof. Dr. Hans und Elona Ebel Stiftung“ gegründet. Der Fokus liegt auf der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der medizinischen Forschung in Berlin, insbesondere im Bereich der Grundlagenforschung.
Im Oktober 2020 startete die „Herrmann-Stiftung-Berlin“ zur Erforschung von Muskelerkrankungen“, die nicht nur die Erforschung von Muskelerkrankungen unterstützt. Neben der Gewährung von Promotionsstipendien können auch Sachmittel oder die Finanzierung von wissenschaftlichen Geräten verwirklicht werden.